AGB
§ 1 GELTUNG DER AGB
(1) Die AGB gelten bei der Beherbergung in der Ferienwohnunge Riek sowie bei allen für den Gast erbrachten weiteren Leistungen.
(2) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn Fam. Riek diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
(3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von den Inhaberin Fam. Riek.
§ 2 BUCHUNG/BUCHUNGSBESTÄTIGUNG
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an hoenig@bodensee-apartment.eu oder rufen Sie uns an. Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine mündliche oder schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung nach erfolgter Anzahlung rechtskräftig.
§ 3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlung in Höhe von 100% der Gesamtsumme bis 14 Tage nach der Buchungsbestätigung. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Gesamtsumme sofort anzuweisen. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, sind vollständig vom Gast zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren Zahlungen per Überweisung, per Paypal, Kreditkarte und bei Stammkunden nach Absprache, Bargeldzahlungen. Alle Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Gast.
§ 4 AN- UND ABREISE
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Für eine reibungslose Übergabe ist die Wohnung am Abreisetag bis 10:00 Uhr besenrein, das Geschirr, Gläser u.s.w. sauber aufgeräumt und die Mülleimer und der Kühlschrank geleert.
§ 5 HAFTUNG/ SCHÄDEN FERIENWOHNUNGEN
Sollte Ihnen Ihre Ferienwohnung nicht in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben worden sein, sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, bitten wir Sie, uns als Gastgeber in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, denn Sie als Mieter haften für entstandene Schäden im Ferienapartment, z. B. Schäden am Inventar. Hierzu zählen auch Kosten für verlorene Schlüssel. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist dem Gastgeber im Schadensfall Name und An- schrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§ 6 HAUSTIERE
Die Unterbringung von Haustieren ist in der Ferienwohnung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige schriftliche Zustimmung untergebracht, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100 Euro (netto) in Rechnung gestellt werden.
§ 7 AUFENTHALT
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Der Gast erklärt sich bei Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Gastgeber berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 REISERÜCKTRITT
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, ab dem 10. Tag vor Anreise 100% des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: Von 0 Tage vor Anreise bis 10 Tage vor Anreise 100 % gerechnet auf Endpreis, ab 11 Tage vor Anreise 0 % gerechnet auf Endpreis. Unsere Bitte: Informieren Sie uns rechtzeitig. Es kann immer mal was dazwischen kommen, Krankheit etc. Wir versuchen die Wohnung neu zu belegen, doch wenn dies nicht möglich ist, müssen wir Ihnen den Mietpreis wie dargelegt berechnen. Unser Tipp: Schließen sie eine Reiserücktrittsversicherung ab.
§ 9 RÜCKTRITT DURCH DEN GASTGEBER
Im Falle einer Absage von unserer Seite in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten für die Buchung unseres Ferienapartments. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Gastgeber kann auch nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast andere Gäste trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§10 HAFTUNG DES GASTGEBERS
Der Gastgeber haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Ferienapartments. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§11 NUTZUNG EINES INTERNETZUGTGEBERSANGS ÜBER WLAN
§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Gastgeber unterhält in der Ferienwohnung einen Internetzugang über LAN und WLAN. Für die Dauer seines Aufenthaltes kann der Gast den LAN und WLAN- Zugang kostenfrei mitnutzen. Die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck ist nicht gewährleistet. Die Inhaberin der Ferienwohnung ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen. Die Gastgeber können den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise beschränken oder ausschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde.
§11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers abhängig. Der Gastgeber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung,
Haftungsbeschränkung Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Gastgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Gastgeber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wur- den vom Gastgeber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
§ 12 ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN
§ 12.1 Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
§ 12.2 Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung,
insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes wird bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht genommen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 14 GERICHTSSTAND
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Stockach zuständig.